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   BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90   

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BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90 (https://dejure.org/1993,6106)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1993 - 6 AZR 359/90 (https://dejure.org/1993,6106)
BAG, Entscheidung vom 25. März 1993 - 6 AZR 359/90 (https://dejure.org/1993,6106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Begriff der Arbeitsstelle bei Klinikgelände - Abgrenzung zu Arbeistplatz - Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Betreten des Klinikgeländes - Räumlich-organisatorische Einheit - Umfriedung des Geländes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15 Abs 7
    Arbeitszeit: Beginn und Ende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 600/90

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines Krankenpflegers - Hauptpforte

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Bei dem Tarifbegriff der Arbeitsstelle i. S. des § 15 Abs. 7 BAT handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Beurteilung übersehen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, zu II 2 c der Gründe; Urteil vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v., zu II 1 der Gründe).

    Fehlen sie jedoch, wie im vorliegenden Fall, so ist die Wegezeit von der Geländegrenze an auch dann Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Gelände mit einer Einfriedung umgeben hat und den Arbeitnehmer auf diese Weise zwingt, bestimmte Eingänge zu benutzen und damit bestimmte Wege zurückzulegen (vgl. Urteil vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).

    Entscheidend ist, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch, z.B. durch Umfriedung als Arbeitsstelle gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O. und vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Entscheidend ist, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch, z.B. durch Umfriedung als Arbeitsstelle gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O. und vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).

  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 637/86

    Dienststelle oder Betrieb als Arbeitsstelle im tariflichen Sinn - Beginn der

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Das Gebäude der Psychiatrie III kann somit nur dann als Teil der Gesamtdienststelle Arbeitsstelle (vgl. BAGE 59, 335 = AP, a.a.O.) sein, wenn es räumlich-organisatorisch von der Landesklinik bzw. von Teilen derselben abgrenzbar ist.

  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Begriff der Arbeitstelle

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Entscheidend ist vielmehr, daß der Arbeitgeber aufgrund seiner Organisationsbefugnis eine räumliche Einheit gestaltet hat (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 200/91 - n.v., zu II 2 a der Gründe).

    Er kann somit beurteilen, welche Eingänge die Arbeitnehmer benutzen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 200/91 -, zu II 2 d der Gründe).

  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 138/88

    Revision - Berufung

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Bei dem Tarifbegriff der Arbeitsstelle i. S. des § 15 Abs. 7 BAT handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Beurteilung übersehen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, zu II 2 c der Gründe; Urteil vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • LAG Düsseldorf, 17.05.1990 - 5 (14) Sa 162/90

    Arbeitszeit: Beginn und Ende

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 1990 - 5 (14) Sa 162/90 - aufgehoben.
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